ZU TODE ERSCHRECKEN Talent 15
Grundregelwerk 269
Allgemein Fertigkeit Furcht Gefühl Kampfunfähig Tod
Voraussetzung:
Legende in Einschüchtern
Du kannst Feinde so sehr in Furcht versetzen, dass sie daran sterben können. Dies kannst du mit einem Fertigkeitswurf für Einschüchtern gegen den Willens-SG einer lebenden Kreatur innerhalb von 9 m von dir versuchen, die du wahrnehmen oder beobachten kannst und die dich wahrnehmen und beobachten kann. Sollte dein Ziel dich nicht hören können oder nicht deine Sprache verstehen, erhältst du einen Situationsmalus von -4 auf deinen Versuch. Die Kreatur erhält im Anschluss für eine Minute Immunität gegen diese Fähigkeit.
Kritischer Erfolg: Dein Ziel muss einen Zähigkeitswurf gegen deinen Einschüchtern-SG ablegen, misslingt ihm dieser Rettungswurf, stirbt es. Sollte das Ziel einen Erfolg erzielen, dann erhält es den Zustand Verängstigt 2 und flieht für eine Runde. Bei einem Kritischen Erfolg hat das Einschüchtern keinen Effekt auf das Ziel.